KI-Transparenz
Ich schreibe auf diesem Blog über AI Systems Engineering – und benutze die Werkzeuge, über die ich schreibe, auch selbst. Diese Seite sagt, wo genau. Nicht als Kleingedrucktes, sondern weil du wissen sollst, was du hier liest.
Was von der KI kommt
- Artikeltexte – Der Fließtext der Beiträge wird von einem Sprachmodell erzeugt. Themenwahl, These, Struktur, Beispiele und Quellen kommen von mir.
- Bilder – Hero- und Illustrationsbilder sind KI-generiert. Sie sind bewusst illustrativ gehalten und zeigen keine realen Personen, Orte oder Ereignisse. Screenshots aus echten Anwendungen sind echt.
- Podcast-Folgen – Dialogskript und Stimmen der Audio-Fassungen sind vollständig synthetisch. Die Sprecher sind keine realen Personen. Wie diese Pipeline gebaut ist, steht inAI-Werkzeuge für den eigenen Blog.
Wer verantwortlich ist
Die redaktionelle Verantwortung für alle hier veröffentlichten Inhalte trägt Ruben Vitt. Kein Text geht ungelesen online: Ich prüfe jeden Beitrag vor der Veröffentlichung inhaltlich, korrigiere, kürze und verwerfe, was nicht stimmt. Fehler, die trotzdem stehen bleiben, sind meine – nicht die des Modells.
Wenn dir etwas auffällt, das sachlich falsch ist oder erfunden wirkt:schreib mir. Ich korrigiere das und weise die Änderung im Beitrag aus.
Wie gekennzeichnet wird
Jeder Beitrag trägt oberhalb des Textes einen Hinweis. Er unterscheidet zwei Stufen:
- Mit KI erstellt – Text und Bilder wurden von generativer KI erzeugt. Das ist auf diesem Blog der Regelfall.
- Mit KI-Unterstützung – Der Text stammt von mir, KI wurde nur für Lektorat oder Recherche eingesetzt.
Beiträge ohne generative KI tragen keinen Hinweis. Der Hinweis steht immer vor dem Artikeltext und nicht versteckt am Seitenende – wer den Beitrag öffnet, sieht ihn, bevor er zu lesen anfängt.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Für veröffentlichte KI-generierte Texte verlangt Art. 50 Abs. 4 eine Offenlegung, sofern sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren; die Pflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung unterzogen wurde und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Art. 50 Abs. 5 verlangt, dass Hinweise klar, eindeutig und spätestens bei der ersten Wahrnehmung erfolgen.
Ob dieser Blog überhaupt unter die Norm fällt, ist im Einzelfall diskutabel – die Ausnahme für redaktionell verantwortete Inhalte würde hier greifen. Ich kennzeichne trotzdem, und zwar durchgängig. Nicht weil ich muss, sondern weil ein Blog über KI-Systeme schlecht dabei mauern kann, wie er selbst entsteht.